Tabakrauch und Traditionen: Ein Blick auf das Leben in der Lausitz im 17. Jahrhundert. Im Juli 1620 kamen englische Hilfstruppen für Friedrich von der Pfalz in unsere Gegend und brachten die Gewohnheit des Tabakrauchens mit, die bis dahin hier unbekannt war.
1655 erließen die Landstände der Lausitz eine Verordnung gegen die Pracht und Hofart bei den Bauern. Die das tragen von Federn auf den Hüten, Schuhe mit Absätzen und hohen Sohlen, Korallenhalsbänder, Bänder um die Häupter und das tragen von Degen und langen Haar verbot. Vertreter dieser Ordnung fanden sich besonders in Oderwitz, Ebersbach, Eibau und Seifhennersdorf. Den 03. Mai dieses Jahres erging ein Befehl aus Zittau nach Ebersbach zur Haftname und Eintreibung der Geldstrafe von 32 Personen welche langes Haupthaar trugen. Diese weigerten sich diese Strafe zu zahlen und bewogen die Eibauer und Seifhennersdorfer sich mit Ihnen vereint aufzulehnen. Vom Oberamt zu Bautzen aber wurde der Befehl bestätigt und die Missetäter mussten ihre Strafe antreten.
Eine sehr alte Sitte ist das herumlaufen der Kinder am Morgen des Gründonnerstags. Nicht nur die Kinder armer sondern auch bemittelter Eltern gehen von Haus zu Haus in meist kleinen Trupps und schreien schon im Hausflur „Guttn Morne zum Gründurschtje“! Sie erhalten meist ein kleines Geschenk, Backwerk, Ausschneidebildchen, Schiefergriffel, Mergelkugeln (Murmeln) und dergleichen. Diese wird in den mitgebrachten Sack gesteckt der manchen kleinen Träger schwer wird. Namentlich vergisst man an diesen Tage auch nicht die Paten aufzusuchen, bei denen man ein größeres Geschenk erwartet. Und überhaupt spielen die Paten und das mit vollem Recht im Leben unserer Einwohner eine große Rolle. Sie nimmt am am liebsten als Zeugen bei der Heirat und Trauung während die Eltern in der Kirche meist nicht gegenwärtig sind. Für die Hochzeiten war bis zum Frühjahr 1866 ein besonderer Hochzeitsbitter vom Gemeinderat gewählt. 1867 gab man den Einwohner frei als solchen zu nehmen wen sie wollten. Gegen das früher übliche Verschnüren bei Christlichen Handlungen ging man seit 1869 schärfer vor.
Am Abend vor dem Johannistag zieht die Jugend auf die Anhöhen und Berge hinaus um dort ein Feuer aus Stroh, Holz und Teertonnen usw. anzuzünden. An diesen entzündete man Besen die dann schwingend im Kreise geschwungen werden. Die Besen sind schon seit einiger Zeit zu diesem Zweck gesammelt worden. Wer Abends den seinen vor der Tür stehen lassen hat brauchte über Mangel an Abnehmern nicht zu klagen.
Das an diesen Abend wie auch am Ostermorgen trotz Verbots geschossen wird ist selbstverständlich. Aber der Spaß verläuft nicht immer so harmlos. Am Johannisabend 1871 wurde der 26 jährige Zimmermanngeselle Carl Ernst Matthes am Röthigberg von dem 23 jährigen Tischlergesellen C. U. Mättig so unglücklich aus einer Pistole in das Bein geschossen das er am 09. Juli an der Verletzung starb.
Bis 1855 wurde wahrscheinlich aus Anlass eines alten Aberglaubens am Abend vor Johannis nicht zu Abend geläutet. Das Fest Johannis der Täufer wird ebenso wie der dritte Tag der drei hohen Feste vor Himmelfahrt hier noch kirchlich begangen. Solche Bräuche und Glaubensvorstellungen prägten den Alltag und die Rituale der Einwohner, die bis heute in gewisser Weise fortbestehen.
Früher gingen die Frauen besonders an Winternachmittagen und- abende ihr Spinnrad mit dem Spinnrocken auf den Rücken in ein befreundetes Haus zu Rocken und zu Lichten. Diese Rocken und Lichtengänge sind jetzt fast schon ganz abhanden gekommen.
In früherer Zeit herrschte der Brauch vor, bei Erblassung von Testamenten, Erbregulierungen und dergleichen der Kirche wenn auch mitunter kleine Summe zu schenken. So beschied 1616 die alte Simon Christopfen der Kirche 10 Schock Korn, 1620 Balthasar Neumanns Witwe 5 Schock Korn, 1750 Georg Goldbergs Erben 10 Reichstaler von denen ein Kreuz auf dem Altar zu fertigen war. Die erste größere Stiftung von welcher man Kenntnis hat geschah am 24. Juli 1708 indem Gottfried Paul verstorbener Leinwandhändler 300 Reichstaler zur Unterstützung der Armen und 100 Reichstaler zur Erhaltung der Wege und Straßen vermachte. 1756 stiftete der Ortsrichter F. G. Hüttig 100 Reichstaler um davon jährlich am Todestage Andreas Richters (15. Oktober) die Zinsen 6 Reichstaler an die Armen zu verteilen. 1809 legierte Gottfried Paul der Kirche 300 Reichstaler für die Armen, desgleichen 1834 Gottlieb Richter Bauer in der Läuterau 200 Taler, 1843 Johann Gottflieb Kuntsche Fabrikant und Kramer 500 Taler, Gottfried Großer Häusler in der Läuterau 100 Taler, 1844 David Donath Bauer im Oberdorfe 100 Taler, 1851 Gartenbesitzer Johann Friedrich Wilhelm 100 Taler, 1867 Johann Gottfried Hohlfeld 100 Taler, 1869 Karl Gottfried Roscher Häusler und Handelsmann 200 Taler, 1878 Frau verw. Fabian in Zittau 300 Mark, vorgenannter Roscher vermachte auch der Kirche 200 Taler ebenso der Gedingebauer Walter im Mitteldorfe 100 Taler.
Die am 07 März 1833 verstorbene Frau Johanne Wünsche geb. Kaiser in Zittau vermachte ihrem Geburtsort Seifhennersdorf ein Stiftung zu einem Abendgeläut am Karfreitag. Am 10. Mai 1847 starb Frau Maria Rosina Wilhelm geb. Neumann und hinterließ jeder der beiden Kirchen zu Seifhennersdorf und Oberleutersdorf je 100 Taler das in Seifhennersdorf am Heiligabend und in Oberleutersdorf am 1.Christtag Nachmittags geläutet werde. Aus dieser Stiftung wurde dann einige Zeit das Läuten in der Neujahrsnacht gedeckt. Dasselbe bezahlten dann später meist junge Leute bis die Kosten auf die Kirchenkasse übertragen wurde.
1875 errichtete H. R. Marx eine Schulstiftung von 1500 Mark zur Anschaffung von Lehrmittel und Gründung einer Schulbibliothek. 1878 vermachte August Hoffmann 3000 Mark zum Bau eines Krankenhauses und 3000 Mark zur Fortbildung confirmierter junger Leute. 1883 schenkte Bauer Carl Matthias 300 Mark zur Deckung der Kosten beim Silvestergottesdienst. Nach seinem Tode verdoppelte seine Tochter verw. Olbricht diese Summe. Zu einem Ehrengeläut am Sedantag stiftete Fr. Emil Grunewald am 01. September 1887 300 Mark. Auch beschaffte derselbe die Schuluhr.
Bedeutende Beträge stiftete Kommerzienrat H. R. Marx gelegentlich seines 50. Geschäftsjubiläums 1892 nämlich 50.000 Mark für eine Arbeiterunterstützungskasse, 4000 Mark dem Frauenverein, 2000 Mark dem Turnverein für die Turnhalle, 1000 Mark zur Erweiterung seiner Schulstiftung 3000 Mark der Kirche und 1000 Mark der freiwilligen Feuerwehr, sowie 1000 Mark der Kirche unter bestimmten Bedingungen.
Zusammenfassend ergibt sich aus der Betrachtung dieser historischen Bräuche und Verordnungen ein vielschichtiges Bild der sozialen Dynamiken, der kulturellen Einflüsse und der damit verbundenen Herausforderungen im 17. Jahrhundert und darüber hinaus. Sie illustrieren, wie Traditionen, soziale Normen und staatliche Regulierungen in einem ständigen Wechselspiel zueinander standen.
**Haftungsausschluss für Inhalte**Wir sind stets bemüht, unsere Inhalte auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Verantwortung für Fehler und Mängel übernehmen können. Falls Ihnen etwas auffällt, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail informieren könnten. Es ist nicht immer möglich, Urheber und Rechteinhaber diverser Werke zu ermitteln. Sollten Sie auf derartige Verstöße stoßen, bitten wir um Entschuldigung und würden uns freuen, wenn Sie uns auch in solchen Fällen informieren. Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig, damit wir die Qualität unserer Inhalte kontinuierlich verbessern können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!